Himmelslaternen dürfen in Baden-Württemberg nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde
verwendet werden. Das teilte das Innenministerium am Mittwoch, 20. August 2008,
in Stuttgart mit.
Die Mini-Heißluftballons gelten als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb und
deren Aufstieg muss vom Regierungspräsidium erlaubt werden. Das ist aber in der
Regel nicht möglich, da neben der Gefährdung des Luftverkehrs auch das
unkontrollierbare Brandrisiko bei der Genehmigung berücksichtigt werden muss.
Von den auch als „Himmelsfackeln, Skyballons, Skylaternen oder Wunschlaternen“
vertriebenen Objekten geht eine erhebliche Brandgefahr aus. Da die Flugbahn nicht
beeinflusst werden kann, sind die Trend-Laternen gerade bei Trockenheit eine
unberechenbare Gefahrenquelle für Wälder, Wiesen, Gärten und sogar Häuser.
Wer eine Himmelslaterne ohne Genehmigung steigen lässt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Die Händler
der meist über das Internet vertriebenen Objekte weisen nur in den seltensten
Fällen auf diese Tatsache hin.
Quelle: Innenministerium