Home
Wir über uns
Aktuelles/Termine
Einsätze
Dienstplan
Fahrzeuge
Jugendfeuerwehr
Altersabteilung
Berichte/Sonstiges
Brandschutztipps
Sport
Links
Gästebuch
Kontakt
Impressum
 

Start von Himmelslaternen nur mit Erlaubnis

Himmelslaternen dürfen in Baden-Württemberg nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde verwendet werden. Das teilte das Innenministerium am Mittwoch, 20. August 2008, in Stuttgart mit. Die Mini-Heißluftballons gelten als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb und deren Aufstieg muss vom Regierungspräsidium erlaubt werden. Das ist aber in der Regel nicht möglich, da neben der Gefährdung des Luftverkehrs auch das unkontrollierbare Brandrisiko bei der Genehmigung berücksichtigt werden muss. Von den auch als „Himmelsfackeln, Skyballons, Skylaternen oder Wunschlaternen“ vertriebenen Objekten geht eine erhebliche Brandgefahr aus. Da die Flugbahn nicht beeinflusst werden kann, sind die Trend-Laternen gerade bei Trockenheit eine unberechenbare Gefahrenquelle für Wälder, Wiesen, Gärten und sogar Häuser.
Wer eine Himmelslaterne ohne Genehmigung steigen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Die Händler der meist über das Internet vertriebenen Objekte weisen nur in den seltensten Fällen auf diese Tatsache hin.

Quelle: Innenministerium